§ 323 VAG Verfahren ... Ein nach § 322 Absatz 1 gestellter Antrag kann jederzeit von der früher aufsichtsführenden ... werden. (2) Hat die Bundesanstalt die Aufsicht gemäß § 322 Absatz 2 übernommen, so kann der Antrag mit der Wirkung nach Absatz 1 nur von allen ... (3) Bei dem Übergang von Aufsichtsbefugnissen nach den §§ 321 und 322 hat die Bundesanstalt den Zeitpunkt der Übernahme oder der Übertragung der Aufsicht im ...