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Zitierungen von § 48a VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48a VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48 VAG Anforderungen an den Versicherungsvertrieb (vom 01.07.2022)
... mitzuteilen und dessen Löschung aus dem Register zu veranlassen. (6) Die §§ 48a bis 50a gelten nicht für den Rückversicherungsvertrieb. Für den ...
§ 62 VAG Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit (vom 15.12.2023)
...  3. von den Vorschriften über die Geschäftstätigkeit die §§ 48 bis 51 sowie für Unternehmen, die ihre Tätigkeit durch eine Niederlassung ausüben, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Artikel 1 V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2483, 2019 BGBl. I S. 411
§ 18 VersVermV Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten
... den Versicherungsnehmern oder zwischen den Versicherungsnehmern auftreten können. § 48a Absatz 4 und 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 19 SchwFinBG Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... ist." 3. § 48 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 48a bis 50a gelten nicht für den Rückversicherungsvertrieb." 4. § 49 ... 6. In § 62 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 werden die Wörter „§§ 48 bis 49 und 51" durch die Angabe „§§ 48 bis 51" ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2789
Artikel 2 VersVertrRÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Nach der Angabe zu § 48 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 48a Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten § 48b ... 1" ersetzt. f) Folgender Absatz 6 wird angefügt: „(6) Die §§ 48a bis 50 gelten nicht für den Rückversicherungsvertrieb. Für den ... gelten die §§ 48 und 51 nicht." 7. Nach § 48 werden die folgenden §§ 48a bis § 48c eingefügt: „§ 48a Vertriebsvergütung und ... § 48 werden die folgenden §§ 48a bis § 48c eingefügt: „ § 48a Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten (1) Die ...