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Zitierungen von § 50a VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50a VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48 VAG Anforderungen an den Versicherungsvertrieb (vom 01.07.2022)
... Löschung aus dem Register zu veranlassen. (6) Die §§ 48a bis 50a gelten nicht für den Rückversicherungsvertrieb. Für den ...
§ 49 VAG Stornohaftung (vom 01.07.2022)
... ist unwirksam. (3) Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 gelten im Fall des § 50a Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass auf die Kündigung durch die versicherte Person ...
§ 62 VAG Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit (vom 15.12.2023)
...  3. von den Vorschriften über die Geschäftstätigkeit die §§ 48 bis 51 sowie für Unternehmen, die ihre Tätigkeit durch eine Niederlassung ausüben, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 34d GewO Versicherungsvermittler, Versicherungsberater (vom 02.07.2023)
... Sondervergütungen zu gewähren oder zu versprechen. Die §§ 48b und 50a Absatz 1, 2 und 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind entsprechend anzuwenden. Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis umfasst ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 19 SchwFinBG Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... wird nach der Angabe zu § 50 folgende Angabe eingefügt: „ § 50a Entgelt bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen". 2. In § 7 wird ... 3. § 48 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 48a bis 50a gelten nicht für den Rückversicherungsvertrieb." 4. § 49 wird wie ... 3 wird angefügt: „(3) Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 gelten im Fall des § 50a Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass auf die Kündigung durch die versicherte Person ... durch die versicherte Person abzustellen ist." 5. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt: „§ 50a Entgelt bei der Vermittlung von ... 5. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt: „ § 50a Entgelt bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen (1) Gewährt ein ...
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