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Synopse aller Änderungen des Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen am 09.06.2017
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 9. Juni 2017 durch Artikel 3 des 9. GWBÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des EERLTUG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 09.06.2017 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 09.06.2017 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416 |
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(Textabschnitt unverändert) Artikel 4 Inkrafttreten | |
(Text alte Fassung) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. | (Text neue Fassung) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. |
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