(1) Vom vierten bis sechsten Monat seit dem Dienstantritt beträgt die Vergütung
- 1.
- für einen Dienst von mehr als 12 Stunden 11,30 Euro,
- 2.
- für einen Dienst von mehr als 16 Stunden 20,70 Euro.
(2) Ab dem siebten Monat seit dem Dienstantritt beträgt die Vergütung
- 1.
- für einen Dienst von mehr als 12 Stunden 16 Euro,
- 2.
- für einen Dienst von mehr als 16 Stunden 29,20 Euro.