interne Verweise§ 2 BGleiG Geltungsbereich (vom 12.08.2021) ... Dieses Gesetz gilt für die Dienststellen nach § 3 Nummer 5 . (2) Juristische Personen, an denen der Bund mittelbar oder unmittelbar ...
§ 38 BGleiG Statistik, Verordnungsermächtigung (vom 12.08.2021) ... sowie 7. Beurteilungsergebnisse von Regelbeurteilungen im höheren Dienst in den in § 3 Nummer 5 Buchstabe a und b genannten Dienststellen. Die Daten nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 sind zum ...
Zitat in folgenden NormenGleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV)
Artikel 2 V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274, 2280; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 1 GleiStatV Erhebungsmerkmale für die Gleichstellungsstatistik (vom 12.08.2021) ... Jede Dienststelle nach § 3 Nummer 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes erfasst alle zwei Jahre die Zahl der in der Dienststelle beschäftigten Frauen und Männer ... Beurlaubung oder vollständigen Freistellung auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben nach § 3 Nummer 6 und 7 des Bundesgleichstellungsgesetzes . Jede Dienststelle nach § 3 Nummer 5 Buchstabe a und b des ... 3 Nummer 6 und 7 des Bundesgleichstellungsgesetzes. Jede Dienststelle nach § 3 Nummer 5 Buchstabe a und b des Bundesgleichstellungsgesetzes erfasst alle zwei Jahre die Zahl der in der Dienststelle beschäftigten Frauen und Männer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 2 FüPoG II Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes ... 2 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die Dienststellen nach § 3 Nummer 5 . (2) Juristische Personen, an denen der Bund mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, ... Beschluss zur Satzungsänderung muss einstimmig gefasst werden." 5. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden die Wörter ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „nach § 3 Nummer 2" gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ... Stelle zu entwickeln." c) In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 3 Nummer 2" gestrichen. 15. § 14 wird wie folgt gefasst: ... 7. Beurteilungsergebnisse von Regelbeurteilungen im höheren Dienst in den in § 3 Nummer 5 Buchstabe a und b genannten Dienststellen. Die Daten nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 sind zum 30. Juni ...
Artikel 4 FüPoG II Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung ... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Jede Dienststelle nach § 3 Nummer 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes erfasst alle zwei Jahre die Zahl der in der Dienststelle beschäftigten Frauen und Männer ... Beurlaubung oder vollständigen Freistellung auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben nach § 3 Nummer 6 und 7 des Bundesgleichstellungsgesetzes . Jede Dienststelle nach § 3 Nummer 5 Buchstabe a und b des ... § 3 Nummer 6 und 7 des Bundesgleichstellungsgesetzes. Jede Dienststelle nach § 3 Nummer 5 Buchstabe a und b des Bundesgleichstellungsgesetzes erfasst alle zwei Jahre die Zahl der in der Dienststelle beschäftigten Frauen und Männer ...
Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11558/v192198.htm