Zitierungen von § 5 14. ProdSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 14. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 14. ProdSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 14. ProdSV Bevollmächtigter des Herstellers (vom 19.07.2016)
... Bereithaltung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen nach § 5 Absatz 4, 2. der Marktüberwachungsbehörde die Informationen und Unterlagen ... des Bevollmächtigten gehören. (4) Die Pflichten gemäß § 5 Absatz 1 und 2 und die Pflicht zur Erstellung der technischen Unterlagen gemäß § 5 ... 5 Absatz 1 und 2 und die Pflicht zur Erstellung der technischen Unterlagen gemäß § 5 Absatz 3 darf der Hersteller nicht auf einen Bevollmächtigten ...
§ 8 14. ProdSV Pflichten des Einführers (vom 19.07.2016)
... kann. (7) Im Übrigen sind für den Einführer die Vorschriften des § 5 Absatz 6 und 7 und § 6 Absatz 4 entsprechend ...
§ 9 14. ProdSV Pflichten des Händlers
... oder die Baugruppe zurückgenommen oder zurückgerufen wird. § 5 Absatz 7 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (6) Der Händler hat der ...
§ 10 14. ProdSV Einführer oder Händler als Hersteller
... einen Einführer oder einen Händler sind die §§ 5 und 6 entsprechend anzuwenden, wenn er 1. ein Druckgerät oder eine Baugruppe unter ...
§ 21 14. ProdSV Formale Nichtkonformität
... oder unvollständig oder 7. eine andere formale Anforderung nach den §§ 5 und 6 oder § 8 ist nicht erfüllt. (2) Besteht die Nichtkonformität ...
§ 22 14. ProdSV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 16.07.2021)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 1 ein Druckgerät oder eine Baugruppe in den Verkehr bringt oder für eigene Zwecke ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Absatz 4 , auch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Nummer 1, oder entgegen § 8 Absatz 6 eine ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Ablösung der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung
V. v. 06.04.2016 BGBl. I S. 597
Artikel 2 DruckGRÄndV Änderung der Druckgeräteverordnung
... vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 692) wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Hersteller darf die in Artikel 4 ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 1 ein Druckgerät oder eine Baugruppe in den Verkehr bringt oder für eigene ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Absatz 4, auch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Nummer 1, oder entgegen § 8 Absatz 6 eine ...


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