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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften über das erhöhte Beförderungsentgelt (BefBedVuEVOÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2015 EVO § 12

In § 12 Absatz 2 Satz 1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 1999 (BGBl. I S. 782), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Mai 2009 (BGBl. I S. 1146) geändert worden ist, wird die Angabe „40 Euro" durch die Angabe „60 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über das erhöhte Beförderungsentgelt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BefBedVuEVOÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BefBedVuEVOÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 19 VSBGEG Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 1999 (BGBl. I S. 782), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Mai 2015 (BGBl. I S. 782) geändert worden ist, wird wie folgt ...