Zitierungen von § 18 EinSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 EinSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 EinSiG Verordnungsermächtigung
... die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zahlungsverpflichtungen nach § 18 Absatz 2 und 3 als verfügbare Finanzmittel. Vor Erlass der ...
§ 43 EinSiG Voraussetzungen für die Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme
... und Verwaltung der Mittel sicherstellen, 4. die verfügbaren Finanzmittel nach § 18 getrennt vom sonstigen Vermögen des Systems verwaltet und angelegt werden und 5. ...
§ 44 EinSiG Anerkennungsantrag
... Soweit die Zielausstattung durch Zahlungsverpflichtungen gemäß § 18 Absatz 2 erreicht werden soll, sind Angaben zur Einhaltung der Voraussetzungen des § 18 ... 18 Absatz 2 erreicht werden soll, sind Angaben zur Einhaltung der Voraussetzungen des § 18 Absatz 2 zu ...
§ 46 EinSiG Widerruf der Anerkennung; Rechtsfolgen (vom 29.12.2020)
... der Forderungen gegen die CRR-Kreditinstitute auf Grund bestehender Zahlungsverpflichtungen nach § 18 Absatz 2 , innerhalb von fünf Arbeitstagen an die von der Bundesanstalt zu benennende gesetzliche ...
§ 48 EinSiG Beitragserhebung anerkannter institutsbezogener Sicherungssysteme (vom 29.12.2020)
... regelt das anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem in seiner Satzung. Werden nach § 18 Absatz 2 und 3 Zahlungsverpflichtungen eines CRR-Kreditinstituts gegenüber dem institutsbezogenen ...
§ 55 EinSiG Prüfung durch den Bundesrechnungshof
... nach den §§ 5 bis 16 sowie der Finanzierung und Zielausstattung nach den §§ 17 bis 19. (2) Der Bundesrechnungshof ist unverzüglich zu unterrichten, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung (EntschFinV)
V. v. 05.01.2016 BGBl. I S. 9; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 818
§ 2 EntschFinV Begriffsbestimmungen
... CRR-Kreditinstitute, die als verfügbare Finanzmittel der Entschädigungseinrichtung nach § 18 Absatz 2 des Einlagensicherungsgesetzes berücksichtigt werden können. (3) Finanzsicherheiten im Sinne dieser ... (4) Risikoarme Schuldtitel im Sinne dieser Verordnung sind Vermögenswerte im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 2 des Einlagensicherungsgesetzes , die nach § 28 Absatz 1 als Finanzsicherheiten für Zahlungsverpflichtungen zugelassen ...


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