Zitierungen von § 19 EinSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 EinSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 EinSiG Pflicht zur Leistung von Jahresbeiträgen und einmaligen Zahlungen
... Jahresbeiträge dienen der Aufbringung der verfügbaren Finanzmittel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und der Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Kosten, die der gesetzlichen ... Tätigkeit entstehen. Die Jahresbeiträge werden nach Maßgabe von § 19 Absatz 2 bis 4 berechnet, zuzüglich eines angemessenen pauschalierten Zuschlags zur Deckung ... zugeordnet wurden, haben neben dem Jahresbeitrag eine nach Maßgabe des § 19 Absatz 2 bis 4 berechnete einmalige Zahlung zu ...
§ 33 EinSiG Verordnungsermächtigung
... treffen über 1. die Methoden der Beitragsbemessung nach Maßgabe des § 19 Absatz 2 bis 4, 2. die Berechnung und Erhebung der Jahresbeiträge, ...
§ 44 EinSiG Anerkennungsantrag
... CRR-Kreditinstituten; 3. Angaben zur risikoorientierten Beitragserhebung nach § 19 und 4. Angaben zu den bei dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörenden ...
§ 55 EinSiG Prüfung durch den Bundesrechnungshof
... den §§ 5 bis 16 sowie der Finanzierung und Zielausstattung nach den §§ 17 bis 19. (2) Der Bundesrechnungshof ist unverzüglich zu unterrichten, wenn ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung (EntschFinV)
V. v. 05.01.2016 BGBl. I S. 9; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 818
§ 1 EntschFinV Anwendungsbereich und Verordnungsgegenstand (vom 01.06.2022)
... trifft nähere Bestimmungen über 1. die Methoden der Beitragsbemessung nach § 19 Absatz 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes , 2. die Berechnung und Erhebung der Beiträge und Zahlungen, 3. die ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed