Artikel 7 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost (BPPersRFG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft.

(2) Artikel 3 Nummer 19 tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 21 tritt mit Wirkung vom 18. Oktober 2014 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Nummer 9, Artikel 2, Artikel 3 Nummer 9 bis 12, 15 und 18 sowie Artikel 4 treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

(5) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Juni 2015.



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