Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.11.2023 aufgehoben
§ 17 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 2 VkBkmMoG Folgeänderungen ... vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2237) geändert worden ist, wird aufgehoben. (36) § 17 des Infrastrukturabgabengesetzes vom 8. Juni 2015 (BGBl. I S. 904), das zuletzt durch Artikel 145 des Gesetzes vom 20. November ...
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