Zitierungen von § 1 InfrAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 InfrAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InfrAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 InfrAG Ausnahmen
... ist nicht zu entrichten für die Benutzung von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1 mit 1. Kraftfahrzeugen, die von den Vorschriften über das ... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Abgabenpflicht abweichend von § 1 Absatz 2 auch für Kraftfahrzeuge, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ...
§ 3 InfrAG Schuldner der Infrastrukturabgabe
... Kraftfahrzeugs während der abgabenpflichtigen Benutzung von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und § 2 Absatz 3. Im Falle ...
§ 5 InfrAG Entrichtung der Infrastrukturabgabe
... dem Schuldner nach § 3 vor Benutzung von abgabepflichtigen Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und § 2 Absatz 3, durch Erwerb einer elektronischen ... Der Erwerb der Vignette berechtigt zur Benutzung aller Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und § 2 Absatz 3, während des Zeitraums der ... Kraftfahrzeug zinslos gestundet. Halter von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 1 Absatz 1 haben in den Fällen des Satzes 1 ein SEPA-Lastschrift-Mandat zugunsten der ... ist, entsteht mit der ersten Benutzung einer abgabepflichtigen Straße im Sinne des § 1 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und § 2 Absatz 3, nach einem Grenzübertritt. ...
§ 6 InfrAG Infrastrukturabgaberegister (vom 26.11.2019)
... ein Infrastrukturabgaberegister über 1. Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 , die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, 2. Kraftfahrzeuge, für die ... § 2 Absatz 1 vorliegt, unabhängig vom Ort der Zulassung, und 3. andere als in § 1 Absatz 1 bezeichnete Kraftfahrzeuge. Kraftfahrzeuge nach Satz 1 Nummer 3 werden nur ... Kraftstoffart und Energiequelle des Kraftfahrzeugs, bei Kraftfahrzeugen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 mit besonderer Zweckbestimmung als Wohnmobil das zulässige Gesamtgewicht, 4. ...
§ 9 InfrAG Nachweis der Entrichtung
... zu regeln. (3) Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 1 Absatz 1 in der Bundesrepublik Deutschland setzt voraus, dass der Halter des Kraftfahrzeugs ...
§ 10 InfrAG Erstattung der Infrastrukturabgabe
... das Kraftfahrzeug im gesamten Entrichtungszeitraum nicht auf Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1 genutzt wurde. Der Antrag auf Erstattung gilt für in der Bundesrepublik ...
§ 11 InfrAG Überwachung (vom 09.03.2023)
... nach Satz 2 kann zu diesem Zweck die Feststellung von Benutzungen von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2 und § 2 Absatz 3, und der ordnungsgemäßen ... Kraftfahrzeug führt, 3. Ort und Zeit der Benutzung von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2 und § 2 Absatz 3, 4. Kennzeichen des ... Kraftstoffart und Energiequelle des Kraftfahrzeugs, bei Kraftfahrzeugen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 mit besonderer Zweckbestimmung als Wohnmobil das zulässige Gesamtgewicht, 6. ... können Kraftfahrzeuge zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Abgabenpflicht nach § 1 anhalten. Die Zeichen und Weisungen der zur Überwachung befugten Personen sind zu ...
§ 12 InfrAG Nachträgliche Erhebung der Infrastrukturabgabe (vom 09.03.2023)
... wenn die Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe besteht und Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2 und § 2 Absatz 3, 1. ohne gültige Vignette ... 6. Hubraum, Emissionsklasse und Antriebsart des Kraftfahrzeugs, bei Kraftfahrzeugen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 mit besonderer Zweckbestimmung als Wohnmobil das zulässige Gesamtgewicht, 7. ...
Anlage InfrAG (zu § 8) Abgabensätze (vom 25.05.2017)
... ist, 50 Euro, 3. Jahresvignette für a) Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 mit Hubkolbenmotoren und Wankelmotoren für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil ... der Emissionsklasse Euro 6 erfüllen, 4,80 Euro, b) Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 für je 200 Kilogramm des zulässigen Gesamtgewichts oder einen Teil davon 16 Euro, ...


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