Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (GVGuStGBÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2015 StGB § 46

In § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I S. 10) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „Ziele des Täters," die Wörter „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende," eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 GVGuStGBÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GVGuStGBÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GVVG-Änderungsgesetz (GVVG-ÄndG)
G. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 926
Artikel 1 GVVG-ÄndG Änderung des Strafgesetzbuchs
... der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juni 2015 (BGBl. I S. 925) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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