§ 63 PrüfbV Ausnahmeregelung ... § 12 Absatz 2 und 3, §§ 15, 17, 20, 21 Absatz 2 sowie §§ 24 und 37 sind nicht anzuwenden auf Finanzdienstleistungsinstitute, die nicht befugt sind, sich ... (2) Darüber hinaus sind die §§ 13, 14, 15, 17, 20, 21 Absatz 2, §§ 24 und 31 bis 37 nicht anzuwenden auf Finanzdienstleistungsinstitute, die 1. ... 10 des Kreditwesengesetzes betreiben, finden die §§ 15 bis 21, 23 Absatz 2 und § 24 keine ...