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Zitierungen von § 37 PrüfbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 PrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrüfbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 63 PrüfbV Ausnahmeregelung
... § 12 Absatz 2 und 3, §§ 15, 17, 20, 21 Absatz 2 sowie §§ 24 und 37 sind nicht anzuwenden auf Finanzdienstleistungsinstitute, die nicht befugt sind, sich Eigentum ... die nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Die §§ 31 bis 37 sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass über Art und Umfang der Kredite und ... hinaus sind die §§ 13, 14, 15, 17, 20, 21 Absatz 2, §§ 24 und 31 bis 37 nicht anzuwenden auf Finanzdienstleistungsinstitute, die 1. Anlagevermittler, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2626
Artikel 7 FiMaAnpG 2018 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft". b) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst: „§ 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle ... b) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst: „ § 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen". ... und (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 347 vom 28.12.2017, S. 35) eingehalten werden." 3. § 37 wird wie folgt gefasst: „§ 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle ... 35) eingehalten werden." 3. § 37 wird wie folgt gefasst: „ § 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen  ...
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