Bekanntmachung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1501/13, 1 BvR 1682/13 - (zu § 8 Absatz 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz des Landes Brandenburg) (BVerfGE20150512 k.a.Abk.)

B. v. 19.06.2015 BGBl. I S. 1007 (Nr. 24)
Geltung ab 12.05.2015; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Bekanntmachung



Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2015 - 1 BvR 1501/13, 1 BvR 1682/13 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

 
§ 8 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz vom 11. Februar 2013 (Artikel 1 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz; Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil 1 Nummer 4 vom 12. Februar 2013; zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg vom 28. April 2014, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil 1 Nummer 18, Seite 58) ist mit Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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