Die
Dritte Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung vom
3. März 2015 (BGBl. I S. 195) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel
1 Nummer 4 Buchstabe d ist wie folgt zu fassen:
-
- „d)
- Absatz 3 wird Absatz 2, und im Satzteil vor der Aufzählung werden die Angabe „bis 18" durch die Angabe „bis 25" sowie die Angabe „Absatz 2" durch die Angabe „Absatz 1" ersetzt."