Berichtigung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 25.06.2015 BGBl. I S. 1008 (Nr. 24); Geltung ab 30.06.2015
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 30. Juni 2015 5. SGB IV-ÄndG Artikel 1, Artikel 15

Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 15. April 2015 (BGBl. I S. 583) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 1 Nummer 5 ist in der Überschrift die Angabe „§ 23" durch die Angabe „§ 23c" zu ersetzen.

2.
In Artikel 15 Absatz 7 sind die Wörter „Nummer 8 Buchstabe a, c, e bis g und Nummer" durch die Angabe „Nummer 8 und" und die Angabe „12a" durch die Angabe „12 Buchstabe a" zu ersetzen.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Dr. Thomas Molkentin



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