Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (2. EEGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Juli 2015.

 
Anzeige