Änderung § 20 TexModNäherAusbV vom 21.01.2021

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der TexModNäherAusbV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 20 TexModNäherAusbV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.01.2021 geltenden Fassung
§ 20 TexModNäherAusbV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.01.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.01.2021 BGBl. I S. 46
(Textabschnitt unverändert)

§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed