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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2015 (1. ObstGemMODV1-2015ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.2015 BAnz AT 02.07.2015 V1; Geltung ab 03.07.2015
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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Juli 2015.

 
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