Artikel 2 - Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (USGuSoldGNRG k.a.Abk.)

Artikel 2 Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)


Artikel 2 ändert mWv. 1. November 2015 USG

(gesamter Text siehe Unterhaltssicherungsgesetz - USG)



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