Artikel 5 - Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (HonigVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 9. Juli 2015 ErukasäureV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erukasäure-Verordnung vom 24. Mai 1977 (BGBl. I S. 782), die zuletzt durch Artikel 11 der Verordnung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 444) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Juli 2015.



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