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Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften (2. BlauzRuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Juli 2015.

 
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