Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann jeweils den Wortlaut der
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der
Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der
InVeKoS-Verordnung in der vom Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.