Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Viertes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (4. RiFlEtikettGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Bekanntmachung



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut des Rindfleischetikettierungsgesetzes in der jeweils vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige