Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (1. GorlebenVSpVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.07.2015 BAnz AT 21.07.2015 V1; Geltung ab 22.07.2015
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Eingangsformel



Auf Grund des § 9g Absatz 1 Satz 1 und 2 des Atomgesetzes in Verbindung mit § 54 Absatz 1 Satz 1 des Atomgesetzes in der Fassung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), von denen § 9g Absatz 1 Satz 1 und 2 durch Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 694) eingefügt und § 54 Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2365) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und des betroffenen Landkreises:



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