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§ 3 - Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)

§ 3 Organe



Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe:

1.
das Kuratorium,

2.
den Vorstand und

3.
Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.

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Zitierungen von § 3 DIMRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 DIMRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DIMRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 DIMRG Rechtsstellung und Finanzierung
... A/Res/48/134) ergebenden Aufgaben des § 2 wahrnimmt und die Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 erfüllt. Für die Finanzierung der Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2, 4 ... soweit sie im Haushaltsplan des Deutschen Bundestages etatisiert sind und die in den §§ 2 bis 7 genannten Mindestvoraussetzungen in der jeweiligen Satzung des Instituts erfüllt ...