Artikel 11 - GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

Artikel 11 Änderung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes


Artikel 11 ändert mWv. 23. Juli 2015 GKV-FQWG Artikel 7

In Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2462) geändert worden ist, wird in Satz 2 das Wort „allgemeine" durch das Wort „ermäßigte" ersetzt.



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