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§ 4 - Bogenmacherausbildungsverordnung (BmAusV)

V. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1280 (Nr. 30)
Geltung ab 01.08.2015; FNA: 7110-6-118 Handwerk im Allgemeinen

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Bögen,

2.
Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen,

3.
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten,

4.
Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,

5.
Herstellen von Verbindungen,

6.
Herstellen von Oberflächen,

7.
Herstellen von Bogenstangen,

8.
Herstellen von Bogenfröschen,

9.
Herstellen von Bogenbeinchen,

10.
Zusammenfügen von Bogenstangen, -fröschen und -beinchen,

11.
Spielfertigmachen von Bögen und

12.
Reparieren von Bögen.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,

6.
betriebliche und technische Kommunikation,

7.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,

8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und

9.
Kundenorientierung und Verkaufen von Bögen.



 

Zitierungen von § 4 BmAusV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BmAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BmAusV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage BmAusV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin
... Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Bögen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Bögen nach Konstruktionsmerkmalen und histori- schen ... Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Messtechniken und -werkzeuge auswählen, Messun- gen ... Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich ihrer  ... Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Werkstoffe, insbesondere Hölzer und Metalle, nach Arten ... 5 Herstellen von Verbindungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Verbindungstechniken und -mittel nach Verwen- dungszweck ... 6 Herstellen von Oberflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Verfahren der Oberflächenbehandlung unterscheiden und ... 7 Herstellen von Bogenstangen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Kopfteile unter Beachtung von Wuchs und Jahres- ringen auf ... 8 Herstellen von Bogenfröschen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Froschkästchen und Haarlager einarbeiten ... von Bogenbeinchen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Beinchenrohlinge zurichten b) Bogenbeinchen fertigstellen, ... von Bogenstangen, -fröschen und -beinchen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Frösche auf Bogenstangen aufpassen b) Mechanik der ... von Bögen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Bögen behaaren b) Bewicklungen und Daumenleder unter ...   10 12 Reparieren von Bögen (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und doku-  ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-  ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im  ... und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Auftragsunterlagen prüfen und bearbeiten sowie Ar-  ... und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Informations- und Kommunikationstechniken nutzen b) ... und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) Skizzen anfertigen und anwenden b) Zeichnungen und Schnitte ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Ziele und Aufgaben der Qualitätssicherung unter-  ... Kundenorientierung und Verkaufen von Bögen (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) a) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum ...