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Artikel 2 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (5. LKWÜberlStVAusnVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.07.2015 BAnz AT 22.07.2015 V1; Geltung ab 23.07.2015
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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2015.

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