§ 7
Kann ein Beteiligter nicht schreiben oder ist er am Schreiben verhindert, so macht er ein Handzeichen. Ist auch dies nicht möglich oder weigert sich ein Beteiligter zu unterschreiben, so gibt der Standesbeamte den Grund dafür an.
interne Verweise§ 2a PStGAV ... die in den §§ 11, 21 und 37 des Gesetzes sowie die in den §§ 3 bis 7 und 9 dieser Verordnung vorgeschriebenen Angaben nicht enthalten und diese auch bei der ...
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