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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (BMinGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 VwGO § 50

§ 50 Absatz 1 Nummer 5 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„5.
über Klagen gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach § 44a des Abgeordnetengesetzes, nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages, nach § 6b des Bundesministergesetzes und nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre in Verbindung mit § 6b des Bundesministergesetzes,".



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BMinGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMinGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 171 10. ZustAnpV Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1322) geändert worden ist, wird das Wort ...