Synopse aller Änderungen des IT-Sicherheitsgesetz am 23.07.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Juli 2016 durch Artikel 5 des BGebRAG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ITSiG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2016 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 5 Abs. 8 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel *)
Artikel 1 Änderung des BSI-Gesetzes
Artikel 2 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 5 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 8 Weitere Änderung des BSI-Gesetzes
(Text neue Fassung)

Artikel 8 (aufgehoben)
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Inkrafttreten
Schlussformel
vorherige Änderung nächste Änderung

Artikel 8 Weitere Änderung des BSI-Gesetzes




Artikel 8 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

§ 10 Absatz 3 des BSI-Gesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.



 

Artikel 11 Inkrafttreten


vorherige Änderung

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 8 tritt am 14. August 2016 in Kraft.



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.




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