Die
Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom
17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1332) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 154b Absatz 3 wird das Wort „ausgewiesen" durch die Wörter „abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen" ersetzt.
- 2.
- § 456a wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird das Wort „ausgewiesen" durch die Wörter „abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „Ausgelieferte, der Überstellte oder der Ausgewiesene" durch das Wort „Verurteilte" ersetzt.
- bb)
- In Satz 3 werden die Wörter „Ausgelieferte, Überstellte oder Ausgewiesene" durch das Wort „Verurteilte" ersetzt.
- 3.
- In § 458 Absatz 2 werden die Wörter „oder Ausgewiesenen" durch die Wörter „, Abgeschobenen, Zurückgeschobenen oder Zurückgewiesenen" ersetzt.
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147