Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (3. BeschVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 29.07.2015 BGBl. I S. 1422 (Nr. 32); Geltung ab 01.08.2015
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Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2015 BeschV § 32

§ 32 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:

„1.
eines Praktikums nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des Mindestlohngesetzes,".

2.
Die bisherigen Nummern 1 bis 3 werden die Nummern 2 bis 4 und in Nummer 3 werden die Wörter „§ 15 Nummer 1 und 2" durch die Angabe „§ 15 Nummer 2" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. BeschVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BeschVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
V. v. 24.10.2015 BGBl. I S. 1789
Artikel 1 AsylVfBeschlGV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juli 2015 (BGBl. I S. 1422) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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