Artikel 16 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 16 Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen



(188-3)

In Artikel 2 Absatz 1 und 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen vom 11. September 1973 (BGBl. 1973 II S. 1417), das zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.



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