Artikel 27 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 27 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Verbotsübereinkommen für Antipersonenminen


Artikel 27 ändert mWv. 8. September 2015 APMAG § 8

(188-84)

In § 8 Absatz 2 und 3 des Ausführungsgesetzes zum Verbotsübereinkommen für Antipersonenminen vom 6. Juli 1998 (BGBl. I S. 1778), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.



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