Artikel 54 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 54 Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung


Artikel 54 ändert mWv. 8. September 2015 BfArM-AMV § 3

(2121-51-54)

In § 3 Absatz 3 Satz 2 der DIMDI-Arzneimittelverordnung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 140), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1380) geändert worden ist, werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.



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