Artikel 125 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 125 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau


Artikel 125 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 BergArbWoFöG § 1, § 4, § 12, § 16, § 17, § 18, § 19

(2330-4)

Das Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1997 (BGBl. I S. 1942), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2812) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.

2.
In § 4 Absatz 1 Buchstabe d Satz 3 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" sowie die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

3.
In den §§ 12, 16 Absatz 2 Satz 2, § 17 Absatz 3, § 18 Absatz 1 und § 19 Absatz 2 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 125 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 125 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2531
Artikel 2 BergMSdlgGAufhG Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1997 (BGBl. I S. 1942), das zuletzt durch Artikel 125 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, wird ...


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