Artikel 133 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 133 Änderung des Richterwahlgesetzes


Artikel 133 ändert mWv. 8. September 2015 RiWG § 5, § 6, § 8, § 10

(301-2)

In § 5 Absatz 4, § 6 Absatz 1 und 2 Satz 2, § 8 Absatz 1 sowie § 10 Absatz 1 Satz 2 des Richterwahlgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 301-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2009 (BGBl. I S. 3022) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.



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