(401-7)
Das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-7, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
131 des Gesetzes vom
19. April 2006 (BGBl. I S. 866) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Artikel 2 § 5 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Bundesminister der Justiz" durch die Wörter „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.
- 2.
- In Artikel 4 § 5 Absatz 2 werden die Wörter „Der Bundesminister der Justiz" durch die Wörter „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.
Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2257, 2019 I 496
Artikel 3 WAStGEG Folgeänderungen ... Teil III, Gliederungsnummer 401-7, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 183 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle für die ...