(4139-2)
Das Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4139-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
28 des Gesetzes vom
23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- 2.
- In § 13 Satz 1 und § 57 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.