Artikel 285 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 285 Änderung des Hufbeschlaggesetzes


Artikel 285 ändert mWv. 8. September 2015 HufBeschlG § 8

(7112-2)

In § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Hufbeschlaggesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900) werden jeweils die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" sowie die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.



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