Artikel 323 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 323 Änderung der Eigenverbrauchsverordnung


Artikel 323 ändert mWv. 8. September 2015 EigenVerbV § 2

(754-2-1)

In § 2 Absatz 2 Satz 1 der Eigenverbrauchsverordnung vom 18. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3701), die zuletzt durch Artikel 397 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.



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