Artikel 325 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 325 Änderung der Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung


Artikel 325 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 KraftstoffLBV § 14

(754-3-2)

§ 14 der Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung vom 26. April 1982 (BGBl. I S. 520), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 25. April 2007 (BGBl. I S. 594) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

2.
In Absatz 4 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

3.
In Absatz 5 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 325 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 325 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 37 TKMoG Änderung der Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung
... vom 26. April 1982 (BGBl. I S. 520), die zuletzt durch Artikel 325 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, werden die Wörter „gemäß § 2 des Post- und ...


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