Artikel 348 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 348 Änderung der KfW-Verordnung


Artikel 348 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 KfWV § 9

(7622-1-1)

In § 9 Absatz 2 Satz 1 der KfW-Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3735) werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 348 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 348 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der KfW-Verordnung
V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 39
Artikel 1 KfWVÄndV
... KfW-Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3735), die durch Artikel 348 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt ...


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