Artikel 406 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 406 Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes


Artikel 406 ändert mWv. 8. September 2015 BetrPrämDurchfG § 4

(7847-26)

In § 4 Absatz 4 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1720), das durch Artikel 2 Absatz 102 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.



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