Artikel 458 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 458 Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen „INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen


Artikel 458 wird in 1 Vorschrift zitiert

(9020-11)

In den Artikeln 2 und 3 Absatz 1 und 2 Satz 2 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen „INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2346), das zuletzt durch Artikel 277 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 458 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 458 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Aufhebung der Signatarebenennungsverordnung
V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 331
Eingangsformel SignBenennVAufhV
... Korrekturen in dieses Abkommen vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2346), der zuletzt durch Artikel 458 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des ...


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